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Friedhof mit Aussegnungshalle

Die Friedhofsmauer, die 1741 nach Plänen von Johann Michael Küchel errichtet wurde, besteht aus Sandsteinquadern und Natursteinen. Eine Erweiterung des Friedhofes fand im 19. Jahrhundert statt. Das Friedhofstor hat im Aufsatz das fürstbischöfliche Amtswappen von Friedrich Carl von Schönborn (Bischof zu Bamberg, von Würzburg, Herzog zu Franken). An der Südostseite der Friedhofsmauer ist die Grabplatte der Herren von Zeyern zu Hesselbach eingefügt. Das Grabdenkmal zeigt im Relief ein Ehepaar, das den Gekreuzigten anbetet, und die Jahreszahl 1517.

Das Friedhofskreuz wurde im Jahr 1952 am Hintereingang errichtet. Bei den Renovierungsarbeiten 2004 wurde es an die Südseite des Friedhofes verlagert, um den Bestattungsinstituten einen ungehinderten Zugang zum Friedhof zu verschaffen.

1964 wurde die Aussegnungshalle durch die Gemeinde bei Kosten von 23.220 DM gebaut. Die Finanzierung teilte sich wie folgt auf: Kirchenstiftung 7000 DM, Gemeinde Hesselbach 5000 DM, Gemeinde Lahm 6220 DM, Fördermittel 5000 DM. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Verstorbenen in den Häusern aufgebahrt. Im Jahre 2005 wurde mit erheblichen finaziellen Aufwand und unter Mithilfe vieler freiwilliger Helfer die Aussegnungshalle komplett renoviert. So wurde unter anderem eine neue Eingangstür mit Sandstrahlmotiven in den Gläsern eingebaut. Das Motiv der linken Tür zeigt "Golgotha", das Motiv der rechten Tür das leere Grab mit dem weggewälzten Stein.

Auffallend ist die Aufteilung der Grabstätten in zwei große Bereiche. Auf der südlichen Friedhofshälfte befinden sich die Gräber der Verstorbenen aus Hesselbach (mit Grümpel, Geschwend und Neuenbach); dies ist der größere Komplex. Die nördliche, kleinere Seite enthält die Grabstätten von Lahm. Es gibt auch eine altersspezifische Differenzierung. Kindergräber befinden sich an der nördlichen (Lahm) und südlichen (Hesselbach) Langhauswand. Auch hinsichtlich der Sozialstruktur lassen sich Unterschiede in räumlicher Anordnung feststellen. Solche sozialen Gruppen sind die Geistlichkeit und deren Angehörige in Sakristei-Nähe, Großbauern direkt am Friedhofsweg sowie Bauern, Tagelöhner und Flüchtlinge zum Friedhofsrand hin. Heutzutage werden solche Unterschiede jedoch nicht mehr gemacht.